Preise (Stand 04/2024)
Kinderschminken
Oktober - März
Geburtstage: bis zu 6 Kindern 55,00 EUR
(jedes weitere Kind 7 EUR - ab dem 7. Kind berechne ich für das Geburtstagskind nur 5 EUR)
Pauschalangebot für bis zu 15 Kinder 110,00 EUR
April - September
Geburtstage: bis zu 6 Kindern 70,00 EUR
(jedes weitere Kind 7 EUR - ab dem 7. Kind berechne ich für das Geburtstagskind nur 5 EUR)
Pauschalangebot für bis zu 15 Kinder 125,00 EUR
optional Bling-Dings +2,00 EUR/Kind
Kinderschminken und Glitzer Tattoos (nur für Kindergeburtstage)
Oktober - März
Geburtstage: bis zu 6 Kindern 85,00 EUR
(jedes weitere Kind 12 EUR - ab dem 7. Kind berechne ich für das Geburtstagskind nur 10 EUR)
Pauschalangebot für bis zu 15 Kinder 185,00 EUR
April - September
Geburtstage: bis zu 6 Kindern 100,00 EUR
(jedes weitere Kind 12 EUR - ab dem 7. Kind berechne ich für das Geburtstagskind nur 10 EUR)
Pauschalangebot für bis zu 15 Kinder 200,00 EUR
optional Bling-Dings + 2,00 EUR/Kind
Ab 15 Kindern lohnen sich dann schon meine regulären Stundenpreise.
Veranstaltungen ab drei Stunden nach Vereinbarung
Alle Angebote lassen sich miteinander kombinieren. Fragen Sie mich einfach nach einem entsprechendem Gesamtpaket.
Airbrush Tattoos ab drei Stunden ab 240 EUR
Pavillon (dekorativer Blickfang)
(bei Buchungen unter 5 Stunden) 20,00 EUR
/Auftrag und Tag
Kinderschminkworkshop für Kinder (Dauer ca. 2 Std.)
bei 5 Kindern 60,00 EUR
jedes weitere Kind 8,00 EUR
max. Kinderanzahl: 10
Schminkworkshop für Erwachsene
(max. 6 Teilnehmer) auf Anfrage
Auf- und Abbau sind exkl. der berechneten Zeit, aber inkl. dem Preis.
Für Kindergeburtstage bis zu 15 km Entfernung berechne ich keine extra Anfahrtskosten.
Für alle anderen Veranstaltungen und Kindergeburtstagen ab 16 km Entfernung erhebe ich eine Fahrtkostenpauschale abhängig von der Strecke/km/Zeitaufwand (bei Veranstaltungen über mehrere Tage erlaube ich mir, die Fahrtkosten entsprechend mehrfach zu berechnen).
Und wenn Sie denken, dass meine Preise für „ein bisschen“ Kinder schminken ganz schön teuer sind, dann lesen Sie doch bitte hier weiter...
Allgemeines
Einsatz auf Straßenfesten o.ä. ohne feste Buchung
Ich schminke auf Straßenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen auch auf eigene Kosten (d.h. jedes Kind/jeder Kunde zahlt selbst, i.d.R. 5 EUR/Schminkgesicht), wenn Sie dies gern möchten.
Kinderschminken ist immer ein Magnet für Familien mit Kindern und sehr beliebt.
Ich weise jedoch darauf hin, dass ich keine Standgebühren zahlen kann, da Kindeschminken trotz der großen Beliebtheit unter anderem wetterabhängig ist, nur eine Zielgruppe anspricht und ich nicht zwingend mehr Gewinn mache, nur weil viele Kinder da sind....
Allerdings verursache ich auch keinerlei Kosten, da ich völlig autark arbeite..
WICHTIG!
Das Angebot beinhaltet keine komplette Betreuung Ihrer kleinen Gäste! Um ein optimales Schminkergebnis zu erzielen, kann ich mich immer nur um ein Kind kümmern - eine zusätzliche Aufsichtsperson ist daher unabdingbar!
Erfahrungsgemäß ist der beste Zeitpunkt zum Schminken auf Kindergeburtstagen entweder direkt zu Beginn oder aber während es z.B. etwas zu essen gibt - weil dann nicht alle Kinder gleichtzeitig involviert sein müssen. Gerne berate ich Sie, wann es am günstigsten ist.
Zum Schminken benötige ich je nach Größe des Events einen kleinen Tisch( oder auch ein - bis zwei Stühle als Ersatz) und zwei Stühle - alles weitere bringe ich mit. Für Outdoor-Buchungen oder größere Events bringe ich auch gerne meinen eigenen Pavillon (15,00 EUR Aufschlag) mit.
Bei größeren Events behalte ich mir kleine Unterbrechungen zum Reinigen von Pinsel und Schwämmen vor, um einen größtmöglichen Hygiene-Standard zu halten.
Die Rechnungsstellung erfolgt ohne ausgewiesene Umsatzsteuer (gem. § 19 Abs. 1 UStG).
VOR dem Schminken
müssen wartende Kinder von einem verantwortlichen Erwachsenen beaufsichtigt werden
sollte das Gesicht sauber sein (Schmutz und Lebensmittelreste sollten entfernt werden); der Bereich um Mund, Nase und Augen sollte trocken sein.
WÄHREND des Schminkens
kann nicht gegessen oder getrunken werden
bitte ich bei kleineren Kinder um die Anwesenheit eines vertrauten Erwachsenen
NACH dem Schminken
empfehle ich zur Entfernung der Schminke handelsübliche Feuchttücher und/oder Seife und Wasser
können einzelne Farben (z.B. grün und blau) aufgrund ihrer Pigmentierung nach dem Entfernen - je nach Hauttyp - einen leichten Schatten auf der Haut hinterlassen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass hier eine andere Seifenart (z.B. ein mildes Shampoo) zur vollständigen Entfernung führt. Ansonsten verblasst dieser Farbschatten innerhalb eines Tages.
Mögliche Flecken auf Kleidung können wie folgt entfernt werden:
WEIßE WÄSCHE bei Verschmutzungen durch wasserlösliche Farbe:
10 Liter Wasser so warm, wie es die Textilie verträgt, in ein Behältnis (Eimer, Waschbecken o.ä.) füllen. Über Nacht 150 ml Persil Universal Megaperls und zusätzlich Sil – Eins für Alles – Fleckensalz 120 ml hinzugeben. Einweichen lassen, anschließend ausspülen und mit der gleichen Dosierung in der Maschine waschen (Angaben ohne Gewähr).
BUNTWÄSCHE bei Verschmutzungen durch wasserlösliche Farbe:
Persil Color Gel 135 ml und zusätzlich Sil Fleckensalz bzw. Sil Fleckengel in 10 Liter warmes Wasser geben, Wäsche hinzufügen und über Nacht einweichen lassen. Anschließend die Wäsche auswaschen und mit gleicher Dosierung in der Maschine waschen
(Angaben ohne Gewähr).
AGB
1. Allgemeines
Diese Allgemeinen GeschäftsBedingungen sind Bestandteil aller Verträge und/oder Vereinbarungen, die zwischen "Schminkschwämmchen" und dem Kunden/Auftraggeber geschlossen werden.
Änderungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch "Schminkschwämmchen".
2. Angebot
Angebote von "Schminkschwämmchen" sind freibleibend und unverbindlich bis zum Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung.
Erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung durch "Schminkschwämmchen" kommt ein Vertrag zustande. Der Kunde/Auftraggeber erklärt sich durch die Annahme von Angeboten sowie Abnahme von Leistungen mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
Eventuelle Änderungen und Abweichungen von Leistungen des vereinbarten Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, werden von ,,Schminkschwämmchen" dem Kunden/Auftraggeber umgehend mitgeteilt, sofern dies für die planmäßige Durchführung der Veranstaltung nötig ist. Gleiches gilt für Änderungen seitens des Kunden/Auftraggebers.
3. Preise
Kosten und Leistungen für das Kinderschminken bzw. andere Aktionen richten sich nach Ort, Art, Termin und Dauer der Veranstaltung.
Das Angebot versteht sich in EURO, inklusive Materialkosten. Mehrwertsteuer wird nicht erhoben - „Schminkschwämmchen" ist umsatzsteuerbefreit gemäß § 19 (1) UStG.
Druckfehler und sonstige Irrtümer sind vorbehalten.
Kosten für die Anfahrt werden gem. Vereinbarung auf den Angeboten gesondert aufgeführt
und gehen zu Lasten des Kunden/Auftraggebers.
4. Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von „Schminkschwämmchen" sofort nach Rechnungseingang ohne Abzüge zahlbar. Eine Barzahlung vor Ort ist nach vorheriger Rücksprache möglich.
Ich behalte mir vor, für Buchungen ab 4 Stunden Buchungsdauer eine Anzahlung von 25% des Gesamtbetrages zu verlangen
5. Vertragsrücktritt/ Kündigung
Zieht der Kunde/Auftraggeber einen bereits erteilten Auftrag zurück, so hat er „Schminkschwämmchen“ unverzüglich über den Rücktritt zu informieren.
Bei außerordentlichen Gründen ist eine Kündigung des Vertrages für beide Parteien rechtlich zulässig, zum Beispiel:
- wenn eine Veranstaltung witterungsbedingt abgesagt werden muss
- eine Veranstaltung aus sonstigen, nicht vorhersehbaren Gründen, nicht stattfinden kann.
Zieht der Kunde/Auftraggeber einen bereits erteilten Auftrag bis zu 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn aus anderen Gründen zurück entfällt die vereinbarte Vergütung.
Danach behält sich „Schminkschwämmchen“ vor, 15 % (der vereinbarten Vergütung) als Stornogebühren in Rechnung zu stellen, weil für den vorgesehenen Termin u. U. andere Aufträge abgelehnt wurden.
„Schminkschwämmchen“ darf das Vertragsverhältnis ebenfalls nur aus wichtigem Grund kündigen– im Krankheitsfall wird auf Wunsch eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt. Schminkschwämmchen wird in diesem Fall jedoch versuchen einen Ersatz zu organisieren bzw. vorzuschlagen.
Aus einem gekündigten Vertrag seitens Schminkschwämmchen entstehen dem Kunden/Auftraggeber keinerlei Schadensersatzansprüche gegenüber „Schminkschwämmchen“